Aktuelle Informationen

Mitteilung 18.04.2024:

Prüfungen nach BetriebsSicherheitsVerordnung (BetrSichV)

Wenn SIe Fragen zur aktuelen BetrSichV haben rufen Sie uns gerne an Herr Günnewig als vom TüV Süd geprüfte befähige Person informiert sie gerne rund um dieses Thema.  Andreas Günnewig befähigte Person 622_Zertifikat_digital

 

  

Mittelung 30.10.2023:

WICHTIGE INFORMATION zu Servicedienstleistungen an MELAG-Geräten

Sehr geschätzte Kundinnen/Kunden,
Sehr geehrte Praxisinhaber/innen,
Sehr geehrte Praxismanager/innen,
Sehr geehrte Geschäftspartner/innen,

vermutlich haben auch Sie kürzlich bzw. in den letzten Wochen unzutreffende Informationen vom Medizinprodukte-Hersteller MELAG Medizintechnik GmbH & Co. KG, Berlin direkt oder über Dritte zum Thema Servicedienstleistungen und Reparaturen an Melag-Geräten erhalten. Die Aussagen, wonach die MELAG-Medizingeräte nur von „autorisierten Technikern“ gewartet werden dürften und weitere derartige Äußerungen sind falschen und irreführenden.

Gegen die getätigten Falschaussagen haben wir entsprechend rechtliche Schritte eingeleitet, worüber wir Sie als Betreiber der Medizingeräte informieren wollen.

                                                                      Wir konnten wegen der irreführenden Behauptungen:

 

–    nur geschulte und autorisierte Techniker seien befugt, Reparaturen durchzuführen, andere Techniker gelangten nicht an die erforderlichen Unterlagen;

–    es dürften nur Originalteile verbaut werden und es müssten die MELAG- Wartungsprotokolle verwendet werden;

–    es bestünde eine Pflicht, ausschließlich geschulte und autorisierte Service- Partner zu beauftragen;

– die Beauftragung eines nicht geschulten und nicht autorisierten Service- Partners, anderenfalls entfielen Garantie- und Gewährleistungsansprüche

 

   gegen die Firma MELAG Medizintechnik GmbH & Co. KG eine einstweilige Verfügung erwirken, wonach die Äußerungen vorläufig untersagt sind!

Die Einzelunternehmung Andreas Günnewig und deren Mitarbeiter sind auf die nachstehenden MELAG-Geräte geschult und verfügen über jahrelange Fach- und Sachkenntnis und dürfen diese gem. §5 und §7 der MPBetreibV nach wie vor warten, reparieren und validieren:

–      Cliniklav 25, Cliniclave 45

–      Vacuklav 23-B, 24-B, 24 B/L 30-B, 31-B, auch alle in + Version

–      Vacuklav 40-B, 41-B, 43-B, 44-B, auch alle in + Version und in Evolution Version Euroklav 29-S, 23-S, 29 V-S, 23 V-S, auch alle  in   Version

–      Melatronic 15-EN, 17-EN, 23-EN, 15-EN+

–      Melaquick 12, auch in + Version

–      Melatherm 10 DTA, 10-DTB, auch in Evolution Version

–      Melaseal Pro, Melaseal 200, Melaseal 100+, Melaseal 100, Melaseal 101

Als herstellerunabhängiger Spezialist für die maschinelle Aufbereitung, bieten wir Ihnen individuelle, kompetente, zuverlässige, herzliche, partnerschaftliche und kostentransparente Beratungs-, Verkaufs- und Servicedienstleistungen.

Gerne können Sie diese Information in Ihren Praxen, Netzwerken, Berufsstammtischen und Fachverbänden teilen, um in Kollegenkreisen vermeintliche Unsicherheiten in Bezug auf die ordnungsgemäße Wartung der Medizingeräte auszuräumen.

 Sollten Sie Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese selbstverständlich gerne.

 Wir freuen uns auf eine weitere gute, zukunftsorientierte und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Das Landgericht Köln hat nach mündlicher Verhandlung am 28.09.2023 die einstweilige Verfügung vom 04.08.2023 per Urteil am 27.10.2023 bestätigt.

(Stand: 30.10.2023)